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Bibliotheksgesetze in Deutschland

„Bibliotheken gehören […] in Deutschland auf die politische Tagesordnung“, so Bundespräsident Horst Köhler in seiner Rede zur Wiedereröffnung der Anna Amalia Bibliothek am 24. Oktober 2007 in Weimar. (http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2007/10/20071024_Rede.html )

In ihrem Abschlussbericht vom 11. Dezember 2007 geht die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ noch einen Schritt weiter und empfiehlt den Bundesländern: „[…] Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln.“ Und: „Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden.“ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607000.pdf, S. 132)

Bibliotheksgesetze sind Ländersache

Da die Gesetzgebungskompetenz für Bibliotheken als Teil des Bereichs Bildung, Kultur und Wissenschaft in Deutschland fast ausschließlich bei den Bundesländern liegt, gibt es kein länderübergreifendes Bibliotheksgesetz im Sinne einer allgemeingültigen gesetzlichen Grundlage für den Betrieb und den Unterhalt von Bibliotheken durch den Bund. Eine Ausnahme hierzu bildet das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek. Daher liegt der Schwerpunkt aller politischen Bemühungen auf der Einsetzung von Bibliotheksgesetzen auf Länderebene.

Obwohl es bisher in keinem Bundesland ein Bibliotheksgesetz gibt, das öffentliche Bibliotheken als Pflichtaufgabe festschreibt, existiert doch eine Vielzahl von Bibliotheksgesetzgebung für verschiedene Bibliothekstypen – verstanden als gesetzliche Normierung von bibliothekarischen Sachverhalten, z.B. Parlamentsgesetze, Verordnungen, Satzungen oder Verwaltungsvorschriften. Bibliotheksgesetzgebung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt: "Unübersichtlich, uneinheitlich, unwichtig. So kann man den Stand der deutschen Bibliotheksgesetzgebung schlagwortartig umreißen." (Steinhauer, Eric W. : Bibliotheksgesetzgebung in Deutschland : Praxis - Probleme - Perspektiven. Preprint 2007 (http://www.opus-bayern.de/bib-info/volltexte/2007/309/)

Fachdiskussion in Deutschland

Die Diskussion um Bibliotheksgesetze in Deutschland wird in der Fachwelt schon seit den 1950er Jahren geführt. Heute verspricht man sich nicht zuletzt von einer grundlegenden gesetzlichen Regelung, die die Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken als Pflichtaufgabe der Kommunen festschreiben würde, Bibliotheken auch als Bildungseinrichtung in der Gesellschaft fest zu verankern und langfristig zu sichern:

Bibliotheksgesetze sind "konkreter Ausdruck des politischen Willens eines Staates, Bibliotheken zu steuern, zu gestalten und zu fördern. Auch mit finanziellen Mitteln." (Schleihagen, Barbara: Bibliotheksgesetze in Europa - Mittel politischer Steuerung und Gestaltung. In: Bibliothek Forschung und Praxis 1/2008; http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/themen/Schleihagen_Bibliotheksgesetze_in_Europa.pdf)

Die bibliothekarischen Verbände, allen voran der Deutsche Bibliotheksverband, haben in den vergangenen Jahren auf vielen Ebenen für Bibliotheksgesetze in Deutschland gearbeitet: in der gemeinsamen Umsetzung des Strategiekonzepts "Bibliothek 2007" von BID und Bertelsmann-Stiftung, mit der Leitung der BID-Arbeitsgruppe "Bibliotheksgesetz", bei der Anhörung und in Diskussionen mit der Enquete-Komission "Kultur in Deutschland", in Gesprächen mit vielen Bundespolitikern, und durch die Initiativen einzelner Landesverbände und deren Gespräche mit ihren Landespolitikern.

So ist Thüringen das erste Bundesland, in dem 2008 im vereinigten Deutschland ein Bibliotheksgesetz verabschiedet wurde, wobei auch im Thüringer Gesetz die öffentlichen Bibliotheken nicht als kommunale Pflichtaufgabe festgeschrieben sind. In einigen anderen Bundesländern wurden Gesetzesentwürfe in den Landtag eingebracht und dort diskutiert , so z.B. in Hessen und Sachsen-Anhalt. (Stand: März 2010)

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