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Blindenbibliotheken und Blindenhörbüchereien

Für die Literatur- und Informationsversorgung der rund 140.000 erblindeten Menschen in Deutschland stehen knapp ein Dutzend, meist privatrechtlich auf Vereinsbasis organisierte Blindenbibliotheken zur Verfügung (Deutsche Zentralbücherei für Blinde, Leipzig, gegr. 1894; Westdeutsche Blindenhörbücherei, Münster, gegr.1955; Deutsche Blindenbibliothek, Marburg).

Ihr Gesamtbestand umfasst über 200.000 Hörbücher (als Audiokassette oder Compact Disc) und 150.000 Bücher, Zeitschriften und Noten in der von Louis Braille entwickelten Punktschrift. Die überwiegende Ausleihmodalität ist der für Blinde nach wie vor kostenfreie Postversand. Das Angebot der Blindenbibliotheken wird durch kirchliche Einrichtungen, Blindenabteilungen einzelner Großstadtbibliotheken, digitale Schrift-Sprach-Wandler (z.B. in der Deutschen Nationalbibliothek) und andere Möglichkeiten ergänzt.