UNESCO Konvention zur Kulturellen Vielfalt
Im Oktober 2005 wurde die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durch die 33.Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet. Das Übereinkommen tritt nach Ratifizierung durch 30 UNESCO-Mitgliedstaaten in Kraft. Mit diesem Übereinkommen wird eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik geschaffen, da die Konvention den Doppelcharakter kultureller Güter und Dienstleistungen als Handelsgut, gleichzeitig aber auch als schützenswerter Träger der gelebten und zu bewahrenden Kultur eines Landes festschreibt.
Die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens wird von der Bundesregierung angestrebt und auch die Europäische Gemeinschaft bereitet einen Beschluss dazu vor.
Hintergrund bilden die laufenden GATS-Verhandlungen (General Agreement on Trade in Services - Allgemeines Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen), deren Hauptziel die weitere Ausdehnung des freien Marktes ist.
Öffentliche Dienstleistungen (auch die des Kultur-, Bildungs- und Medienbereichs) sollen durch den weltweiten Zugang und entsprechende Verpflichtungen weiter liberalisiert und für private Wettbewerber und Unternehmen geöffnet werden. Dabei könnten viele nationale kulturpolitische Maßnahmen (z.B. staatliche Unterstützung) als handelspolitisch unerwünschte Hemmnisse eingestuft werden und müssten entweder allen Anbietern zur Verfügung stehen oder wegfallen.
Bundesweite Koalition zur kulturellen Vielfalt und Bibliotheken
In Deutschland wird die Arbeit an der UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt von einer bundesweiten Koalition begleitet, die von der deutschen UNESCO-Kommission initiiert wurde:
http://www.unesco.de/kkv-koalition.html?&L=0
Bibliotheken werden dabei vertreten von der Bundesvereinigung Bibliothek & Information Deutschland (BID) und Der Deutschen Bibliothek.
Seit Juni 2004 fanden fünf Fachgespräche mit Experten aus den wichtigsten deutschen Kulturorganisationen und -einrichtungen statt.
BID-Stellungnahme zur Umsetzung der Uncesco-Konvention "Kulturelle Vielfalt"
Die BID-Arbeitsgruppe "kulturelle Vielfalt" hat ein zweiteiliges Positionspapier erarbeitet, das auf die vielfältigen Möglichkeiten von Bibliotheken, im Rahmen der kulturellen Vielfalt tätig zu sein, hinweist.
Im November 2007 wurden die beiden Dokumente als BID-Stellungnahme zur Umsetzung der Unesco-Konvention "Kulturelle Vielfalt" an die Deutsche Unesco-Kommission (DUK) gesandt:
- UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen –
Das UNESCO-Übereinkommen mit Leben füllen durch Bibliotheken.
Eine Stellungnahme von Bibliothek & Information Deutschland BID
- UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen –
Das UNESCO-Übereinkommen mit Leben füllen:
Herausforderungen für Bibliotheken und Bibliotheksträger
Weiterführende Links und Dokumente
Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, 2005
http://unesdoc.unesco.org/images/0014/001429/142919e.pdf (engl. Version)
http://www.unesco.de/konvention_kulturelle_vielfalt.html?&L=0 (deutsche Übersetzung)
Deutsche UNESCO-Kommission: Kulturelle Vielfalt
http://www.unesco.de/60.html?&L=0
Bundesweite Koalition
http://www.unesco.de/kkv-koalition.html?&L=0
Die unterschiedlichen Begriffe von "kultureller Vielfalt"
http://www.unesco.ch/themen/kulturelle-vielfalt.html (s. unter Ressourcen/Publikationen)
Auswirkungen des GATS auf Kulturpolitik
http://www.unesco.de/fileadmin/medien/Dokumente/Kultur/kkv/kkv_gutachten.pdf
