KNB- Kompetenznetzwerk für Bibliotheken |
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Bibliotheken |
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GATSDas Hauptziel der laufenden GATS-Verhandlungen (General Agreement on Trade in Services - Allgemeines Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen) ist die Ausdehnung des freien Marktes, indem auch öffentliche Dienstleistungen (einschließlich des Kultur-, Bildungs- und Medienbereichs) weiter liberalisiert werden, wobei damit der Staat viele seiner Möglichkeiten zur Regulierung verliert. Nationale kulturpolitische Maßnahmen (z.B. staatliche Unterstützung) werden dann womöglich als handelspolitisch unerwünschte Hemmnisse eingestuft werden. In Deutschland könnte durch das GATS zum Beispiel die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Theater, Bibliotheken und Opernhäusern unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs in Frage gestellt werden. GATS und BibliothekenDie Bibliothek ist ein elementarer Bestandteil des Bildungswesens und der Kultur. Der vom Grundgesetz garantierte Anspruch auf frei zugängliche Informationsquellen und Chancengleichheit wird von öffentlich finanzierten Bibliotheken eingelöst, die zwar wirtschaftlich, aber nicht gewinnorientiert arbeiten können. Öffentliche Bibliotheken bieten qualitative - und wegen der Reduzierung öffentlicher Mittel - mehr und mehr kostenpflichtige (nicht mehr als kostendeckende) Angebote an, z.B. Internetnutzung und -schulung, Wirtschaftsinformationsrecherche, Videoverleih oder Bestsellerverleih. Diese Angebote könnten nach erfolgter Liberalisierung auch von privaten ausländischen Firmen (z.B. Buchhändler, Videoläden, Internet-Cafes, Informationsrecherchefirmen) gemacht werden, die unter Berufung auf die "Inländerbehandlung" und mit dem Argument des unfairen Marktvorteils für öffentlich geförderte Bibliotheken eine ähnliche Förderung von den deutschen öffentlichen Trägern für ihre Angebote einklagen könnten. Die von Bibliotheken bereitgestellten Online-Angebote werden bereits jetzt von privaten Firmen in Frage gestellt. Private ausländische Firmen könnten in Zukunft bei den öffentlichen Trägern auf Gleichbehandlung klagen, und Fördermittel in gleicher Höhe beantragen. Der öffentliche Träger könnte Bibliotheken und ihr Angebot für die Allgemeinheit nicht mehr gezielt unterstützen. Öffentliche Bibliotheken erhalten auch indirekte Förderung durch steuerliche Begünstigungen wie z.B. den Status als gemeinnützige Einrichtung. Dies könnte bei weiterer Liberalisierung ebenfalls als Wettbewerbsverzerrung wegfallen. Folge einer völligen Öffnung des Bibliotheksmarktes wären möglicherweise die komplette Einstellung der öffentlichen Finanzierung von Bibliotheken, und damit entweder die Schliessung von Bibliotheken, oder aber statt der jetzt geringen Benutzungsgebühren hohe und mindestens kostendeckende Gebühren. In dieser Situation gälte: nur wer genügend Geld hat, kann sich Bibliotheksangebote leisten. Diese kostenpflichtigen Angebote wären allein von wirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmt. Der vom Grundgesetz garantierte Anspruch auf frei zugängliche Informationsquellen und Chancengleichheit, der von Bibliotheken eingelöst wird, könnte dann nicht mehr aufrecht erhalten werden. Noch sind Bibliotheken aus den GATS-Verhandlungen der EU ausgenommen, von einigen anderen Ländern aber bereits freigegeben worden. Vom 2.-3. März 2005 fand ein EBLIDA/SCONUL Seminar zum Thema "Trading in Knowledge? The World Trade Organisation and Libraries" zur Welthandelorganisation und Bibliotheken statt. Letzte Änderung: 17.05.2010
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Weiterführende Links und DokumenteEBLIDA und GATS RedaktionHella Klauser |
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