Informationsethik und Berufsethik

Freier Zugang zu Information

Freier Zugang zu Information – so wird es unmissverständlich in der UN-Menschenrechtserklärung und im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt:

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ (Artikel 19 der UN-Menschrechtserklärung)

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ (Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

Diese verbrieften Grundrechte werfen im Umfeld von Bibliotheken und Informationseinrichtungen eine Vielzahl bibliotheks- und informationsethischer Fragen auf:

Sollte wirklich jede Information für jeden Menschen zugänglich sein? Sind in manchen Fällen Grenzen aus politischen, religiösen oder Sicherheitsgründen unabdingbar? Wie verhält es sich zum Beispiel mit rechts- oder linksradikalen Werken, die nicht offiziell verboten sind? Wie sind die Werke religiöser Sekten zu bewerten? Wie sollen Bibliotheken mit dem Informationsangebot im Internet umgehen? Sollte jede Website ohne Einschränkung über den Internetzugang in der Öffentlichen Bibliothek frei verfügbar sein? Ist es bereits Zensur, wenn Seiten pornographischen Inhalts über eine Blacklist gesperrt werden?

Hermann Rösch, langjähriges Mitglied in der IFLA-Kommission Free Access to Information and Freedom of Expression (FAIFE), fasst zusammen:

„Bibliotheken aber haben keine Wahl: Sie müssen den Informationsauftrag in der demokratischen Gesellschaft wahrnehmen. Sie müssen Klarheit darüber schaffen, welche informationsethischen Grundsätze sie ihrer Arbeit zugrunde legen und in welchen Fällen mit Einschränkungen des ungehinderten Zugangs zu Informationsangeboten über Bibliotheken zu rechnen ist.

Kernfragen in diesem Zusammenhang sind:

  • Wer darf die Dienste der Bibliothek in Anspruch nehmen?
  • Welche Medien/Themen/Stoffe kann der Kunde im Bestand der Bibliothek erwarten?
  • Zu welchen nicht-bibliothekarischen Informationsangeboten, die über das Internet erreichbar sind, sollen Bibliotheken Zugang bieten?“

(Hermann Rösch: Wie frei ist der freie Zugang zu Information in Öffentlichen Bibliotheken? In: BIX – Der Bibliotheksindex. Sonderheft von BIT Online 2010, S. 18)

Berufsethik im internationalen Umfeld - die Arbeit von IFLA/FAIFE

Auf internationaler Ebene wurde im Jahre 1997 von der IFLA, dem Weltverband der Bibliothekar*innen und Bibliotheksverbände, der „Ausschuss für den freien Zugang zu Informationen und Meinungsfreiheit“ (Free Access to Information and Freedom of Expression – FAIFE) eingesetzt, dessen Arbeitsgrundlage der Artikel 19 der Menschenrechte darstellt.

IFLA/FAIFE beobachtet weltweit die Situation der geistigen Freiheit innerhalb des Bibliotheksbereichs, unterstützt IFLA’s verbandspolitische Entwicklung und Zusammenarbeit mit anderen internationalen Menschenrechtsorganisationen und reagiert auf Verletzungen des freien Zugangs zu Informationen und der Meinungsfreiheit.

Dokumente und Literatur

IFLA Code of Ethics for Librarians and other Information Workers (2016)

Link

Lyoner Erklärung (2014)

Die von der IFLA angeregte „Declaration of Lyon“ fordert

„die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf, sich international zur Umsetzung der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 zu verpflichten, um für alle den Zugang, die Erfassbarkeit, die Nutzung und den Austausch von Informationen zu gewährleisten, die zur Förderung nachhaltiger Entwicklung und demokratischer Gesellschaften notwendig sind.“

Im Mittelpunkt der Post-2015-Entwicklungsagenda und ihrer globalen Zielsetzung steht die Überwindung von Armut. Die Lyoner Erklärung wurde bereits von mehreren hundert Verbänden, Institutionen und Organisationen innerhalb und außerhalb der bibliothekarischen Fachgemeinde unterzeichnet.

IFLA Internet Manifest (2002)

Das Internet Manifesto wurde inzwischen in mehr als 20 Sprachen übersetzt. Weltweit hatten sich 2007 bereits 34 nationale Bibliotheksverbände zu seinen Grundsätzen bekannt, weitere 43 gaben an, dies innerhalb der nächsten zwei Jahre offiziell zu tun. Festgehalten wird im Internet Manifesto, dass es zur Verantwortung der Bibliothekarinnen und Bibliothekare gehört, den Zugang zu Informationen über das Internet frei und möglichst kostenlos zu gewähren. Berücksichtigt werden aber auch die Gefahren, die sich daraus ergeben, dass Informationen im Internet leichter manipuliert und dass pornografische, rassistische oder Gewalt verherrlichende Materialien nahezu ungehindert verbreitet werden können.

Richtlinien zum IFLA/Unesco Internet Manifest (2006, deutsche Übersetzung 2007)
IFLA-Manifest zu Transparenz, verantwortungsbewusste Regierungsführung und Korruptionsfreiheit (2008)

Das Manifest beschäftigt sich mit dem Potenzial der Bibliotheken im Bemühen um transparente und kontrollierbare Staatsführung sowie im Kampf gegen Korruption (auch innerhalb der Bibliotheken). Ausgangspunkt ist der Gedanke, dass Bibliotheken hervorragend geeignet sind, um zur Transparenz von staatlichem und gesellschaftlichem Handeln entscheidend beizutragen. Dies kann ihnen vor allem gelingen, indem sie den Zugang zu Parlamentsprotokollen, Verträgen, rechtlichen Grundlagen und sämtlichen Informationen bieten, anhand derer die Bürger ihre Rechte und Ansprüche erkennen und einfordern können.

Die Erklärung von Glasgow zu Bibliotheken, Informationsdiensten und geistiger Freiheit (2002)
Erklärung zu Bibliotheken und geistige Freiheit (1999)
Ethische Grundsätze (BID, 2017)
Gesetzgebung zur Nationalen Sicherheit : Resolution des Rates, Berlin, Deutschland, August 2003

Im Rahmen des 3. Leipziger Kongresses für Information und Bibliothek im März 2007 hat die BID (Bibliothek und Information Deutschland – der Dachverband der Institutionen- und Personalverbände des Bibliothekswesens und zentraler Einrichtungen der Kulturförderung in Deutschland) von ihr erarbeitete ethische Grundsätze der Bibliotheks- und Informationsberufe veröffentlicht.

Im Oktober 2017 wurde eine Neufassung der Grundsätze veröffentlicht. Der Text war im Vorfeld im Rahmen eines Workshops auf dem Bibliothekartag zur Diskussion gestellt (Juni 2017) und mit Ergänzungen und Modifikationen im BID-Vorstand behandelt und beschlossen worden:

Ethische Grundsätze von Bibliothek & Information Deutschland (BID), 2017

Die Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VÖB) hat von 2006 – 2012 eine Arbeitsgruppe für Informationsethik eingesetzt mit der Aufgabe, sich besonders mit der neuen Verantwortung der Bibliotheken in der Informationsgesellschaft zu beschäftigen.

In der Schweiz hat die Arbeitsgruppe „Revision des Ethikkodex“ des ehemaligen Schweizer Bibliotheksverbands Bibliothek Information Schweiz (BIS) einen Ethikkodex erarbeitet, der auf dem „IFLA Code of Ethics“ basiert und an lokale Gegebenheiten angepasst wurde. Die Arbeitsgruppe wurde 2019 im neuen Schweizer Bibliotheksverband Bibliosuisse in die Kommission Berufsethik überführt.

Redaktion und Kontakt

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