KNB- Kompetenznetzwerk für Bibliotheken |
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Projektfinanzierung im BibliothekswesenDie folgende Einführung in das Thema Projektfinanzierung durch öffentliche Fördereinrichtungen basiert auf einer Veröffentlichung von Frau Annette Kustos. Die im Folgenden nur kurz angerissenen Aspekte werden in der Veröffentlichung detailliert dargestellt: Kustos, Annette: Übersicht"Ran an die Fördertöpfe" - Projektfinanzierung und BibliothekswesenProjektfinanzierung mittlerweile bevorzugtes SteuerelementIn der Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturpolitik ist Projektfinanzierung durch die öffentliche Hand mittlerweile ein bevorzugtes Steuerinstrument geworden. Die öffentlichen Träger versuchen mit dieser Finanzierungsart, Entwicklung und Innovation in bestimmten Bereichen in einem überschaubaren Zeitfenster innerhalb politisch gewollter Tendenzen voranzutreiben. Angesichts von Kostendruck und gleichzeitig der Notwendigkeit, für die Benutzer attraktiv bzw. auf der Höhe der Entwicklung zu bleiben, kann die Arbeit in Projekten bzw. die Projektfinanzierung auch für Bibliotheken einen Beitrag leisten, um sich neue Märkte und Kunden zu erschließen oder Kulturevents, technische Neuentwicklungen etc. zu bewältigen. Mit einiger Hellhörigkeit und ein wenig Recherche gelingt es viel häufiger als man zunächst denken mag, für ein Vorhaben Förderer zu finden - das lässt sich gerade aufgrund der Vielfältigkeit bibliothekarischer Aktionsgebiete voll Optimismus sagen. Projektfinanzierung birgt auch RisikenProjektfinanzierung birgt aber auch Risiken und Probleme sowohl für den Projektnehmer im Einzelnen, als auch für das Bibliotheks- und Informationswesen an sich als eher langfristig angelegte Strukturen. Das Projektdesign, der Projektantragsprozess, die Projektdurchführung etc. binden eine nicht unerhebliche Menge an Ressourcen. Außerdem ist Voraussetzung einer erfolgreichen Arbeit mit extern finanzierten Projekten der sichere Umgang mit den Umgebungsvariablen und dem System der Förderlandschaft. Last but not least sind klare und realistische Vorstellungen über das eigene Profil, die eigenen Ziele, die eigenen Leistungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und "politische Klugheit" in Bezug auf Trends und Themen vonnöten. Jede Bibliothek muss ihre spezifische Lage im Hinblick auf Gewinn und Verlust, Vorteil und Gefahren von Projektarbeit und im Umgang mit Projektmitteln auf solider Datenbasis einzuschätzen wissen. Projektmittel sind nämlich i. d. R. Anschubfinanzierungen und somit nicht für die Absicherung von andauerndem Mittelbedarf - sprich auch nicht für die Durchführung der Daueraufgaben - gedacht. Im Mikrokosmos der eigenen Einrichtung gilt es, diese vor Schaden zu bewahren, der z. B. durch den Misserfolg eines Projekts oder Finanzierungslücken bei der Durchführung entstehen kann, im Makrokosmos Bibliothekswesen eben auch dieses vor negativen Entwicklungen zu schützen, denn Projektfinanzierung ist kein Ersatz für die zur Durchführung der Kernfunktionen der Bibliothek notwendigen finanziellen Grundbedarfe. Kenntnis der "Systemregeln" ist wichtige VoraussetzungDie Kenntnis einiger grundsätzlicher "Systemregeln" schützt z. B. vor einem zu lachsen Umgang mit Formalia bei der Antragstellung, einer Fehleinschätzung der Konkurrenzlage bzw. des gerade gefragten politischen oder technischen Trends oder einer Anspruchshaltung, die nicht erfüllt werden kann. Auch wenn die Politik der Mittelvergabe nicht immer schlüssig erscheint, ist das Verständnis für den Ablauf von Bewilligungsverfahren bzw. für die "andere Seite" im Geschehen das Allerwichtigste. Der Projekträger, insbesondere ein öffentlicher, muss sich für seine Mittelverwendung formell und politisch rechtfertigen. Förderrichtlinien an sich sind daher keine Willkür, sondern notwendige Vorgaben, die Entscheidungen kanalisieren, sie transparent und nachvollziehbar machen sollen. "Ran an die Fördertöpfe" heißt also: mit Ideenreichtum und guter Technik zusätzliche Mittel und Terrains gewinnen.
Projekt und ProjektdesignProjektmerkmal: EinmaligkeitEin Projekt ist im Wesentlichen durch die Einmaligkeit seiner Bedingungen gekennzeichnet. Es ist eine zeitlich begrenzte Aufgabe oder ein abgrenzbarer Teil einer Daueraufgabe, jedenfalls aber nach einem definierten Zeitraum abgeschlossen. Ein Projekt impliziert damit immer eine Zeitvorgabe für die Bearbeitung; praktisch heißt das häufig "Termindruck". Das Projekt hat eine eigene Organisationsform (Ablauf, Management) und verlangt einen definierten Einsatz von Ressourcen (Zeit-, Personal-, Sachkosten). Es bearbeitet Problemstellungen mit einem klar bezeichneten Ziel. Daran ist das Projekt messbar, denn die Erreichung des Ziels kann nachgeprüft werden, über eine Dokumentation oder Evaluation. Die langfristige Wirkung der Ergebnisse ist jedoch nicht immer absehbar. Es befasst sich mit neuartigen oder komplexen Themen, z. B. der Entwicklung neuer Produkte oder technischer Systeme, der Einführung von neuen Methoden oder Organisationsänderungen. Es bindet Beteiligte eventuell unterschiedlicher Disziplinen oder aus mehren Organisationen. ProjekteignungIm Hinblick auf die Projektfinanzierung ist zunächst zu fragen, ob ein Unternehmen sich als Projekt eignet und damit auch die Hürden der Fördermittelakquise erfolgreich nehmen kann. Beide Aspekte, realistisches Einschätzen der Risiken und das Antizipieren von Zielen und Entwicklungschancen, bilden sich optimalerweise dabei gleichermaßen ab. Außerdem muss der Projektnehmer prüfen, ob das Projekt zum Profil seiner Einrichtung passt und ob es zum jetzigen Zeitpunkt auch wirklich bewältigt werden kann. ProjektdesignDas Projektdesign ist die Definition aller Vorgaben, Ziele, Aufgaben, Teilaufgaben, Phasen, Beteiligten, Ressourcen (Sachen, Personal, Qualifikation, Zeit) aufgrund einer Ist- und Sollanalyse bzw. Datensammlung über alle formalen und inhaltlichen Einflussfaktoren in Bezug auf das Projekt. Es liegt zeitlich-organisatorisch "vor" der Durchführung des Projekts selbst und dem dann einsetzenden Projektmanagement. Die Definition umfasst
Das Projektdesign muss immer in Hinblick auf das Gesamtprojekt gestaltet sein, d. h. die eigentliche Durchführung, das Projektmanagement und die Bearbeitung der Aufgaben müssen sich auf darauf stützen können. Aus dem Projektdesign ergeben sich Daten, Argumente etc., die für die Fördermittelakquise, den Förderantrag benötigt werden.
Finanzierungmöglichkeiten für ProjekteFinanzierungsmöglichkeiten
Projektfördergelder werden in der Regel auf folgende Weise zur Verfügung gestellt:
Eine Zuwendung wird meist nur dann gewährt, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Hiermit sichert sich die staatliche Stelle oder Förderinstitution die Steuerungs- und Begutachtungskompetenz in Bezug auf die Mittelverwendung. Dieser Punkt macht vor allem bei Projekten Schwierigkeiten, die man quasi nebenher aus eigenen Mitteln für eine langfristige Perspektive auf den Weg gebracht hat, für die aber später Mittel fehlen. In solchen Fällen kommt es auf die geschickte Konzeption des Projektdesigns und Argumentation im Antrag an.
Die FörderlandschaftPrägung des FörderwesensDas Förderwesen in der Bundesrepublik ist geprägt vom schon genannten jeweiligen "politischen Willen", sowie von rechtlich-politischen Vorgaben nach dem Grundgesetz, insbesondere im Rahmen des darin fundierten Föderalismus, also dem Staats- und Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik in Form der Verteilung von Rechten, Pflichten bzw. Aufgaben und deren Finanzierungsquellen und finanziellen Aufwendungen auf Bund und Land bzw. im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf die Gemeinden. Hinzu kommen auf dieser Grundlage getroffene gesetzliche Bestimmungen des allgemeinen oder speziellen Verwaltungsrechts, wie des Zuwendungs- und Haushaltsrechts. Konsequenzen aus der FöderalismusreformMit den Regelungen der im September 2006 beschlossenen "Föderalismusreform" Weggefallen ist die gemeinsame Bildungsplanung durch Bund und Land über die BLK. Die Kompetenz in den Bereichen Kultur und Schulbildung liegt bei den Ländern. Der Bund deckt die Bereiche der beruflichen Bildungspolitik und der Bewahrung deutschen Kulturgutes ("Schutz von Abwanderung in das Ausland", nationale "Kulturleuchttürme") ab. Die Grundgesetzänderungen im Bereich Wissenschaft und Forschung belassen die Zuständigkeit für den Hochschulbereich bei den Ländern, ermöglichen aber für Maßnahmen überregionaler Bedeutung die gemeinsame Forschungsförderung durch Bund und Länder, soweit diese zustimmen. Der Bund kann Vorhaben aus Forschung und Lehre mit überregionaler Bedeutung auch alleine fördern, z. B. innovative Exellenzvorhaben. Es wurden neue Abstimmungsverfahren eingeführt, die aber eher im politischen Rahmen der Förderpolitiken eine Rolle spielen. Vielzahl öffentlicher und privater FördereinrichtungenAuf der Basis der gesetzlichen Grundlagen oder historischer Entwicklung existiert eine Vielzahl öffentlicher und privater Einrichtungen der Wissenschafts-, Bildungs- oder Kulturförderung, die verschiedene Träger- und Rechtsformen haben und selbst in unterschiedlicher Weise öffentlich gefördert sein können. Es nehmen neben Gebietskörperschaften mit ihren Verwaltungseinheiten auch Stiftungen, Vereine, Verbände und die Wirtschaft Förderungsaufgaben wahr. In der Wissenschaft sind große Forschungsverbünde in der Förderung aktiv, in der Hauptsache die Dazu kommen die wissenschafts-, bildungs-, und kulturpolitischen sowie infrastrukturellen Förderinstrumente der Europäischen Gemeinschaft, die zunehmend an Bedeutung gewinnen, sowie diejenigen internationaler Organisationen, z. B. der UNO bzw. UNESCO. VernetzungZunehmend entsteht im Förderwesen Vernetzung, z. B. verschiedener Ministerien, die zusammen agieren, oder als "Public Private Partnership" z. B. zwischen direkter Landesförderung, kommunalen Spitzen- oder Zweckverbänden, öffentlichen Stiftungen und privaten Stiftungen und Unternehmen. Öffentliche Förderungen für ein Projekt können in verschiedenen Rubriken bzw. Ressorts von Ministerien, kommunalen Spitzenverbänden, Zweckverbänden, Mittelbehörden (z. B. "Bezirksregierungen") oder Ämtern "versteckt" sein, je nachdem wie die Verwaltungsstrukur in einem Bundesland etc. konkret organisiert ist. Förderer für das BibliothekswesenFür das Bibliothekswesen findet man neben speziellen Bibliotheksprogrammen einiger Bundesländer Fördermöglichkeiten nicht etwa nur im Bereich Kultur, Wissenschaft, Forschung und Bildung, sondern auch in den Bereichen Jugend, Schule, Frauen, Technik, Wirtschaft oder Soziales. Rechtlicher Kontext - Funktion der BibliothekProjektfinanzierung deckt keine Daueraufgaben abProjektfinanzierung unterscheidet sich in der Regel von der institutionellen darin, dass sie auf Einzelmaßnahmen abzielt und damit gerade keine Daueraufgaben, nicht das Alltagsgeschäft der bibliothekarischen Dienstleistungen fördern darf, sondern nur eine besondere Leistung mit entsprechender außerordentlicher Belastung. Entscheidend ist damit also auch die Eigenart der Organisationsform, in der die geförderte Maßnahme stattfindet, nämlich die Durchführung als Projekt (s.o.), das in der Regel einer inhaltlichen und zeitlichen Begrenzung unterliegt. Die Kombination dieser beiden Merkmale zeigt sich in der tatsächlichen Umsetzung der Projektfinanzierung als Anschubfinanzierung. WirkungsgradBei der Auswahl einer Fördermöglichkeit kommt es insbesondere auf den räumlichen Bezug, bzw. den Wirkungsgrad einer Maßnahme an. Für die genannten Themen bzw. Zielgruppen können Maßnahmen regionale Bedeutung oder eine auf überregionaler, z. B. nationaler oder europäischer Ebene haben und dann auf entsprechende Fördermittel abstellen. Die Leistung bzw. das Thema des Projekts muss innerhalb bestimmter Kontexte zu platzieren sein, die auf der Grundlage des bereits erwähnten Staats- und Verwaltungsaufbaus verschieden zugeordnet sind und in denen die Bibliotheken Funktionen ausüben. FörderzweckeEs ergeben sich hieraus die sogenannten "Förderzwecke". Die Förderzwecke wiederum müssen sich innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Fördereinrichungen und innerhalb des Aufgabenbereichs der Projektnehmer, also hier der Bibliotheken, aufhalten. Die Kontexte manifestieren sich formal in zwei sehr wichtigen Grundsätzen des Haushaltsrechts, nämlich dem "Konnexitätsprinzip" und dem "Subsidiaritätsprinzip". Bibliotheken im Kontext Wissenschaft und ForschungIm Kontext Wissenschaft und Forschung (Landeskompetenz, teilweise Bundeskompetenz: "Exzellenzforschung") nehmen Bibliotheken in der Regel eine Servicefunktion wahr. Es besteht die Annahme, dass diese Servicefunktion auf Dauer nur erhalten bleiben kann, wenn die Bibliotheken mit der technischen und strukturellen Entwicklung mithalten können und die Anforderungen des Makrosystems Wissenschaft und Forschung damit weiter erfüllen. Mögliche Förderzwecke sind also z. B. besondere Neuentwicklungen von Wert für Wissenschaft und Forschung im Rahmen dieser Funktion. Die Servicefunktion ist in der Rechtssystematik, die das Zuwendungswesen umgibt, als Bestimmung für Förderfähigkeit anerkannt. Bibliotheken als eigenständige Akteure?Allerdings sehen die Bibliotheken ihre Rolle zunehmend nicht nur als Dienstleister im Rahmen der Servicefunktion, sondern treten selbst als Akteur in Wissenschaft und Forschung auf, indem sie sich z. B. auf dem Feld ihrer Sachkompetenz in informationswissenschaftlicher oder -technischer Forschung betätigen oder am System der Lehre teilnehmen, z. B. über die Vermittlung der Technik wissenschaftlichen Arbeitens, der Bibliotheksbenutzung oder informationstheoretischer Grundlagen. Diese Sicht ist zwar inhaltlich zunehmend vertretbar, aber im politischen Alltag derzeit nicht durchsetzbar - daher sehe man soweit wie möglich von dieser Argumentation ab, wenn der Bibliothek oder dem Bibliothekar nicht ausdrücklich wissenschaftliche Aufgaben übertragen wurden. Bibliotheken gelten nach herrschender Meinung nicht als Träger des Grundrechts der Freiheit von Forschung und Lehre. Bibliotheken im Kontext KulturIm Kontext Kultur (Landeskompetenz, z. T. über Kommunen, Bundeskompetenz nur für nationale Kulturgüter, s.o.) ist die Funktion der Bibliotheken äußerst vielfältig. Bibliotheken sind quasi genuin Bestandteil von Kultur, zunächst als Kulturräume, also Plätze, an denen Kultur stattfindet. Sie bieten Raum für Erleben und Erfahren ihrer Besucher und sind z. B. als Aussteller oder Veranstalter etc. aktiv. Sie sind Anbieter kultureller Gegenstände und den damit verbundenen Möglichkeiten, sich zu bilden, zu lernen, etwas zu erfahren, sich zu entwickeln oder auch nur, sich zu beschäftigen. Über die Dimensionen des Räumlichen oder Baulichen ergeben sich weitere kulturelle Aspekte: der Bibliotheksbau ist unter den Aspekten seiner Funktionalität, Technik und Organisation, seiner Ästhetik oder historischen Bedeutung betrachtet Kulturgut. Die darin befindlichen Bestände als physische, vielleicht seltene oder kunstvolle Gegenstände oder durch ihre Verwendbarkeit im kulturellen Geschehen sind in sich ebenfalls Manifestation von Kultur. Bibliotheken im Kontext BildungÄhnliches, d. h. die Mehrfachfunktion Raum, Anbieter und Akteur gilt auch für den Kontext Bildung (Landeskompetenz, z. T. über Kommunen, Bundeskompetenz nur bei Berufsbildungsplanung, s.o.) FazitBei der Projektfinanzierung durch die öffentliche Hand können all diese Funktionen, Rollen und Bedeutungen in ihren Kontexten Angelpunkt einer Förderung sein. Die Verpflichtung zur Erhaltung von Gütern der Wissenschaft, Bildung und Kultur geht auf die Überlegung zurück, dass sie dem öffentlichem Interesse, also der Gemeinschaft der Bevölkerung bzw. ihrer politischen Verfassung als Staat dienen.
Verfassungsrechtsgut, Hoheitlichkeit, Konnexitäts- und SubsidiaritätsprinzipPrinzip der HoheitlichkeitDas Prinzip der Hoheitlichkeit, also die ausschließliche Kompetenz genau bestimmter Stellen von Staat und Verwaltung für genau bestimmte staatliche Aufgaben oder Befugnisse ist für das Förderwesen fundamental. Analog gilt dies im Rahmen des Föderalismus bzgl. Kompetenzverteilung bei der Ausübung von Rechten und Pflichten auf Bund und Land (s.o, ausführlicher in der Publikation "LINK") sowie der entsprechenden Verteilung und Verwendung von dafür bestimmten Mitteln. Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Land wird ergänzt durch die Verankerung der kommunalen Selbstverwaltung, wodurch eine weitestgehende Gestaltung durch die Kommunen an die erste Stelle tritt. In diesem Rahmen sowie als Weisung geben die Länder Aufgaben an sie ab. Dies gilt insbesondere für den Bereich Bildung (beispielsweise die Aufgabe der Bildung und Unterhaltung von Volkshochschulen) und Kultur. KonnexitätsgrundsatzDurch den sogenannten Konnexitätsgrundsatz regelt das Grundgesetz die Abhängigkeit der Verpflichtung für Ausgaben von den zugewiesenen Aufgaben, bzw. eine entsprechende Verteilung des Steuerfaufkommens als Einnahmen. Der Konnexitätsgrundsatz reicht hinein in das Haushalts- und Zuwendungsrecht und in die Fördergrundsätze staatlicher Fördereinrichtungen. Er tritt aber sinngemäß auch bei privaten Förderern auf, denn jegliche Mittelverwendung z. B. einer Stiftung, eines Vereins, Verbandes oder auch eines Unternehmens ist in der Regel nur im Rahmen der definierten Zweckbindung möglich. Staatliche Förderung darf wie bereits angedeutet nur für Projekte verwendet werden, die den Zwecken der vergebenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der fördernenden Gebietskörperschaft oder staatlichen Einrichtung entsprechen. Der Konnexitätsgrundsatz steht eng im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsgrundsatz. SubsidiaritätsgrundsatzDieser besagt zum einen, dass eine Förderung durch eine übergeordnete staatliche Stelle nur nachrangig gewährt werden kann, d. h. nur dort, wo eine untergeordnete staatliche Stelle nicht schon zuständig ist: Der Förderung durch den Bund z. B. ist in der Regel die Förderung durch das Land vorrangig, wenn dieses im betroffenen Bereich bereits zuständig ist. Zum anderen gilt das Prinzip der Eigenleistung einer Einrichtung oder des Privaten. Der Staat will nur dort fördern, wo eine Zuwendung überhaupt notwendig ist, weil der Empfänger selbst nicht leistungsfähig ist, und nur dort, wo das besagte öffentliche Interesse an einem Vorhaben besteht. Es wird daraus folgend also eine "Eigenleistung" des Projektnehmers erwartet. Außerdem wird nur dann gefördert, wenn das betreffende Vorhaben zwar im Aufgabenbereich der Empfängereinrichtung liegt, dabei aber nicht zu den Leistungen gehört, zu deren Erbringung die Einrichtung verpflichtet ist und dafür eventuell bereits institutionell Gelder erhalten hat, also wie bereits erwähnt nicht zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Daueraufgaben.
Parameter für Projektdesign, Fördermittelrecherche und AntragstellungProjektdesign und Fördermittelrecherche ergeben sich nun aus der Bestimmung der jeweiligen Position des Themas des Vorhabens, der Funktion der Bibliothek und ihren Aktionsmöglichkeiten und der dazu passenden Position eines Förderers oder Förderprogramms. Übersicht über Fördereinrichtungen auf Bundesebene Wichtige formale Parameter
Im Projektantrag selbst bringen Pluspunkte:
Operative und strategische Projektmittelakquise als Teil der OrganisationProjektfinanzierung als permanentes Aktionsfeld?Je nach Möglichkeit einer Bibliothek lässt sich die Arbeit in Projektform und mit Projektfinanzierung bis hin zur aktiven Projektmittelakquise als permanentes Aktionsfeld in die Organisation und in die Finanzierungsstrategie einer Bibliothek einbauen. Die Entscheidung für die Integration dieser Organisations- und Finanzierungsform sollte nicht unüberlegt erfolgen. Externe HilfenSinnvoll ist, sich mit Stellen, die Hilfeleistungen anbieten, in Verbindung zu setzen. Das können zum Beispiel
In der Hochschullandschaft bzw. im Bereich Kultur bilden sich laufend Netzwerke, die die Tätigkeit auf dem Gebiet Projektförderung erheblich erleichtern. Inhaltliches ProjektdesignDer inhaltliche Teil des Projektdesigns bleibt aber immer ureigene Sache der Bibliothek. Sie kann aufgrund ihres Aufgabenspektrums, besonderer Belastungen, Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten Anknüpfungspunkte für Förderungen aufweisen. Dieses wäre entsprechend herauszuarbeiten. Dies kann eine einfache, laufend aktualisierte Datensammlung über das Profil der Bibliothek leisten, das bei der Suche nach förderfähigen Themen als Orientierung praktisch immer im Hinterkopf ist. Die Sammlung enthält Daten über Funktion, Versorgungsauftrag, Bibliothekstyp, besondere Aufgaben, Benutzerprofil, Struktur der Region, Themen in der Bibliothek, Region etc., Bestand, Erschließung, Ausstattung, Dienstleistungen, Nutzung, Profilkonkurrenten, Kooperationen, Partnerschaften, Förderbeziehungen usw.. Wer mit betriebswirtschaftlichen Methoden arbeiten möchte, hat aus dem Kultur- und Bibliotheksmanagement sowie allgemein aus der Organisationslehre ein großes Angebot methodischer Ansätze zur Ideenentwicklung, Positionsbestimmung (Stärken- und Schwächenanalysen, Marktanalysen, Fehleranalysen, Change-Management-Ansätze, Kreativtechniken) zur Verfügung. Wichtig für ein strategisches Vorgehen ist vor allem die Verortung der Aufgabe in der Organisation. Es bedarf
Weiterführende Informationen und Handreichungen
Letzte Änderung: 19.08.2010
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Autorin dieses TextesAnnette Kustos, Fernuni Hagen |
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