KNB- Kompetenznetzwerk für Bibliotheken |
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DatenschutzrechtWas regelt das Datenschutzrecht?Bibliotheken erheben und verarbeiten Daten. Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen sie das tun dürfen, befasst sich das Datenschutzrecht. Es ist immer dann relevant, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solche Daten stehen unter dem Schutz des allgemeinen verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrechts nach Art. 1 Abs.1 i.V.m. Art.2 Abs.1 des Grundgesetzes. Öffentliche Stellen dürfen in dieses Grundrecht nur dann eingreifen, wenn ein Gesetz dies vorsieht. Die Voraussetzungen hierfür regeln die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder. Für Spezialbereiche gelten das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das Telemediengesetz (TMG). Personenbezogene Daten sind im Bundesdatenschutzgesetz definiert als "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person". Beispiele für die Erhebung solcher Daten in Bibliotheken sind:
In all diesen Fällen ist darauf zu achten, dass die Bibliothek nicht rechtswidrig zu tief in das Persönlichkeitsrecht oder Fernmeldegeheimnis des Betroffenen eingreift und es damit verletzt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die genannten Eingriffe sind daher für die Bibliotheken in der täglichen Arbeit von großer Relevanz. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2.3.2010 die Verpflichtung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung gestrichen: Die Auswirkungen für Bibliotheken sind einer Information der dbv-Rechtskommission zusammengestellt: Gesetze und Richtlinien im VolltextBundesdatenschutzgesetz Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21.12.2007 Telekommunikationsgesetz Rundfunkstaatsvertrag Telemediengesetz Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Gutachten und StellungnahmenBeschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BT-Drs. 16/3827) Datenschutz bei Dokumentenmanagementsystemen Datenschutz in drahtlosen Netzen Lauschboxpflicht für Hochschulen? Rechtliche Aspekte von Internet-Dienstleistungen der Bibliotheken (Haftung / Vorratsspeicherung) Speicherung von IP-Adressen von Websites verboten? Stellungnahme der dbv-Rechtskommission zu Internetarbeitsplätzen in der Bibliothek Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung Informationssammlungen und AdressenDaten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy Datenschutzbeauftragte der Länder Virtuelles Datenschutzbüro ZENDAS - Zentrale Datenschutzstelle der badenwürtembergischen Universitäten
Letzte Änderung: 24.06.2010
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Publikationen dbv-Kommission RechtInformationen dbv-Kommission RechtAutor des Textes:Armin Talke Fachreferent für Rechtswissenschaft Mitglied der dbv-Kommission Recht
Linksammlung:Zusammenstellung von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster, ergänzt und aktualisiert von der dbv-Kommission Recht
(Redaktion: ao) |
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