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Förderprogramm

Elektronische Medien in der Bildung (EFRE)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der informations- und kommunikationstechnischen Strukturen zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt (Multimedia-Richtlinie):

Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in kommunaler und freier Schulträgerschaft sowie in regionalen Medienstellen in Sachsen-Anhalt.
Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. die Ausstattung mit fest installierten Multimedia-Arbeitsstationen an ausgewählten Lernorten z.B. in Schulbibliotheken.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuwendungen in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Höhe des Zuwendungsbetrages darf 75 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Die Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Bereich Wirtschaftsförderung - Sonderprogramme 2, Domplatz 12, 39104 Magdeburg in zweifacher Ausfertigung zu stellen. Bei gebündelten Maßnahmen eines Schulträgers ist dem Antrag für jede Schule oder jede Medienstelle eine Anlage "Projektbeschreibung" beizufügen.
Antragsformulare sind über www.sachsen-anhalt.de (Bildung+Wissenschaft; Schulsystem; Förderprogramme) sowie über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt www.ib-sachsen-anhalt.de (Produkte; Bildung und Kultur; Förderprogramme) erhältlich.
Laufzeit: 2008 - 2013
Reichweite: regional/Länderebene
Antragsbefugt öffentliche Institution, private oder freie Träger
Zeitpunkt der Antragstellung: Anträge auf Zuwendungen können bis zum 30.09. des laufenden Haushalts-Jahres gestellt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2013.
ThemenStrukturförderung, Informationskompetenz / E-Learning, Kinder und Jugend
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